Die Lebensversicherung ist "legaler Betrug"

Das Urteil des Landgricht Hamburg AZ 74 047/83

Der Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre mit dem Titel "Versicherung - ja, aber..." herausgegeben, in der zu lesen war:


"Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein "legaler Betrug". Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite................

 

Die Urteilsbegründung des Landgericht Hamburg zur Lebensversicherung

Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als ,legaler Betrug’ wird von dem Abschluß solcher Verträge abgeraten. Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, daß potentielle Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das Todesfallrisiko zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, daß in der Werbung des Klägers und seiner Mitgliedsunternehmen die Lebensversicherung zur Altersversorgung im Vordergrund steht, besteht ein Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart Risikolebensversicherung. Die Aussagen in der Broschüre zum Thema Risikolebensversicherung und Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben, daß hier ein Vergleich zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im Interesse der Verbraucher - als für diese günstiger - der Abschluß von Risikolebensversicherungen empfohlen wird."