Honorarberatung - Was ist das?

Mit Honorarberatung wird die Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, die folgende Merkmale ausweist:

 

Der Grundsatz der Unabhängigkeit des Beraters (gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanzberatung) wird in der Weise erfüllt, dass die Leistungserstellung nicht durch Eigeninteressen oder Interessen Dritter beeinträchtigt wird.

 

Die Leistungen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens werden ausschließlich durch ein - vorab vereinbartes - Honorar vergütet, das der Kunde an den Berater bzw. das Beratungsunternehmen zahlt.

 

Leistungen Dritter, z. B. Provisionen, sind nicht Teil der Vergütung des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens für die erbrachten Beratungsleistungen.

 

Solche Leistungen Dritter werden – kommen sie in den Einflussbereich des Beraters oder Beratungsunternehmen – dem Kunden der Art und Höhe nach ausgewiesen und in geeigneter Weise rückvergütet.

 

Die Art und Höhe der Honorar erfüllen das Prinzip der Neutralität der Entlohnungshöhe vom Beratungsergebnis

  Honorarberatung Honorartarif Altersvorsorge