Betriebliche Altersvorsorge

 

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

 

Irrtümer zum Thema betriebliche Altersvorsorge

Wenn auch Sie nun sofort denken: „betriebliche Altersversorgung geht nur mit Versicherungen!“ – so sind Sie schon dem ersten, weit verbreiteten Irrtum erlegen. Weitere populäre Irrtümer sind:

 

Das „individuelle Risiko der Langlebigkeit“ kann man ausschließlich durch Rentenversicherungen abdecken!

Renten- und Kapitalversicherungen, wie auch Direktversicherungen oder Pensionskassen in Deutschland können nicht ausfallen! Die Garantiewerte sind sicher!

Für Selbständige geht als (steuerlich) geförderte Altersvorsorge nur die Rürup-Rente!