Altersvorsorge

Altersvorsorge ist nicht Versicherung

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Dazu dienen erworbene Anwartschaften  und/oder angespartes Vermögen.

 

3 Schicht Modell

Sei einigen Jaren hört man immer wieder das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) in den Vordergrund stellt:

 

1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente

2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente

3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots, Beteiligungen

 

Ruhestandsplanung durch Honorarberatung

 

Altersvorsorgeplanung ist eine unserer Kernkompetenzen: Dabei berücksichtigen wir natürlich Inflation und Steuern genauso wie die Renten- und Versorgungswerksansprüche, Betriebsrenten durch die Betriebliche Altersvorsorge, private Lebens- und Rentenversicherungen, sonstige Geldanlagen, Immobilien und eventuelle Erbschaften.

 

Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind "legaler Betrug" AZ 74 037 / 83 LG Hamburg


Wir zeigen Ihnen, welcher Weg sich für Sie am meisten lohnen und beraten Sie bei einer breiten Streuung Ihrer Altersvorsorge. Rendite, Sicherheit und steuerliche Aspekte werden optimal verbunden. Vorhandene Kapitalanlagen werden darüber hinaus auch analysiert und auf Rendite und Risikostreuung, steuerliche Aspekte und ihre Eignung für die Altersvorsorge überprüft. Ihren Steuerberater nehmen wir dabei gerne an die Seite. Am besten lässt sich eine Altervorsorge durch die Honorarberatung umsetzen. Die Vorteile der Honorarberatung sind für sie immens!