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Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Dazu dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen. 3 Schicht ModellSei einigen Jaren hört man immer wieder das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) in den Vordergrund stellt:
1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente 2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente 3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots, Beteiligungen Ruhestandsplanung durch Honorarberatung
Altersvorsorgeplanung ist eine unserer Kernkompetenzen: Dabei berücksichtigen wir natürlich Inflation und Steuern genauso wie die Renten- und Versorgungswerksansprüche, Betriebsrenten durch die Betriebliche Altersvorsorge, private Lebens- und Rentenversicherungen, sonstige Geldanlagen, Immobilien und eventuelle Erbschaften. Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind "legaler Betrug" AZ 74 037 / 83 LG Hamburg
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